…ein Familienangehöriger gestorben ist?

Der Moment des Todes eines nahestehenden Menschen verändert das eigene Leben und stellt einen Einschnitt dar. Er erfüllt mit tiefer Trauer, großem Schmerz und macht die Endgültigkeit des Abschieds bewusst. Zugleich begleitet diese Empfindungen auch Dankbarkeit für alles Gute, dass durch die verstorbene Person erfahren werden durfte.

Unser christlicher Glaube kennt diese Erfahrungen, stellt sich ihnen und betrachtet sie im Glauben an die Auferstehung, der uns durch Jesus Christus gegeben wurde. Gerade in diesem Dunkel zeigt sich die österliche Kraft des Glaubens: Im Vertrauen auf ihn wird das Abschiednehmen durch und aus dem Glauben an Christus zu einem Weg der Hoffnung. Er öffnet sich für die Verheißungen, die dem Glaubenden gegeben sind: Ewiges Leben bei Gott und Vollendung der eigenen Lebensgeschichte mit Leib und Seele in seiner Herrlichkeit.

Die Riten der Kirche zum Abschiednehmen und Bestattung eines verstorbenen Christgläubigen atmen in jeder Handlung diese österliche Zuversicht und wollen den Angehörigen und Trauernden den Beistand Gottes vermitteln sowie wirklichen Trost und Kraft spenden. Die Gläubigen sind daher mit Nachdruck eingeladen aus diesem reichhaltigen Schatz der Kirche zu schöpfen und den irdischen Abschied in die Hoffnung auf die Auferstehung einzubetten.

Was ist zu tun nach Eintritt des Todes?

Geistlich:

  • Ist jemand gestorben, rufen Sie bitte Hr. Stadtpfarrer oder Hr. Pfarrvikar an (Notfallnummer: 09602/615097). Unsere Geistlichen kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause ans Totenbett und beten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen am Leichnam der/s Verstorbenen.
  • Schaffen Sie dazu bitte eine pietätvolle Atmosphäre im Raum, vermeiden Sie unnötig laute Gespräche, lassen Sie die gemeinsame Stille zu, die der Trauer Ausdruck verleiht und eine persönliche Sammlung zum Erinnern und Gedenken ermöglicht.
  • Stellen Sie nach Möglichkeit ein Kreuz und eine Kerze auf, stellen Weihwasser zum Segnen des Leichnams bereit und legen einen Rosenkranz um die gefalteten Hände der/s Verstorbenen.
  • Nehmen Sie sich Zeit zum Abschiednehmen! Informieren Sie je nach Wunsch Angehörige, Verwandte und Freunde. Der Leichnam darf – wenn Sie dies möchten – nach Eintritt des Todes bis zu 24 Stunden bei Ihnen zu Hause aufgebahrt bleiben.

Formell:

  • Benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder zuständigen Notdienst, der nach der Leichenschau den Totenschein ausstellt. Dieser berechtigt zur Bestattung.
  • Benachrichtigen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl, welches in enger Absprache mit Ihnen in der Regel die behördlichen Formalitäten übernimmt und Ihnen rund um die Beisetzung in diesen Fragen zur Seite steht.

Festlegung der Termine für die Beisetzungsfeierlichkeiten

Setzen Sie sich bitte baldmöglichst mit Hr. Stadtpfarrer in Verbindung, um gemeinsam mit ihm die Termine für die Trauerfeierlichkeiten festzulegen. Dadurch können auch Sie selbst mit den definitiven Planungen beginnen und alles Weitere organisieren.

Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des vielfältigen pastoralen Lebens mit Verpflichtungen der Geistlichen finden Bestattungen in unserer Pfarreiengemeinschaft wie folgt statt:

  • Requiem/Wortgottesdienst mit Beisetzung:
    Montag – Freitag jeweils ab 14.30 Uhr in der (Stadt-) Pfarrkirche bzw.
    Friedhofskirche Neustadt/WN (von Mai bis einschl. Oktober);
    In der Ferienzeit auch um 10 Uhr am Vormittag.
    Erdbestattungen auch am Samstag um 10 Uhr möglich.
  • Urneneinsegnungen mit Beginn in der Friedhofshalle oder direkt am Grab:
    Montag – Freitag jeweils um 14 Uhr

Läuten der Sterbeglocke und Todesverkündigung in der Messe mit Sterbegebeten
Sobald die Termine zu den Trauerfeierlichkeiten mit Hr. Stadtpfarrer festgelegt sind, kündigt das Läuten der Sterbeglocke (3 x 1 min mit kurzer Unterbrechung) der Pfarrgemeinde den Todesfall an. Der Aushang im Schaukasten informiert die Öffentlichkeit über die Beisetzungstermine, denn der Tod eines Pfarrangehörigen betrifft die ganze Pfarrgemeinde. In der nächsten Messe findet am Ende die Verkündigung statt, dem sich die Sterbegebete anschließen. Auch dazu sind die Angehörigen besonders eingeladen.

Exequien (Trauerfeier und Beisetzung):

Der Mensch hat unserer christlichen Überzeugung nach nicht nur zu Lebzeiten eine von Gott geschenkte Würde. Er behält sie über den Tod hinaus, auch seinem Leib nach. Paulus beschrieb den Körper eines Christen als „Tempel des Heiligen Geistes“ (1 Kor 6,19), als einen Ort, in dem der Heilige Geist wohnt. Sinnenfällig ausgedeutet wurde dies bei der Taufe und Firmung durch die Salbung mit Chrisam-Öl. Dies bedeutet, dass der Körper nicht nur eine biologische Hülle ist, sondern ein von Gott bewohnter Raum, der geheiligt und geehrt werden soll – auch nach dem Tod. Die Kirche hat deshalb der würdevollen Bestattung eines Leichnams zu allen Zeiten einen hohen Stellenwert beigemessen und ihre Gläubigen stets dazu angehalten. Er zählt sogar zu den sieben Werken der leiblichen Barmherzigkeit.

Der katholische Ritus der Verabschiedung und Beisetzung bietet in seinen vielfältigen Formen Raum zu persönlicher und gemeinschaftlicher Trauer aus der Hoffnung auf die Auferstehung. Lassen Sie sich tragen vom österlichen Glauben und Gebet der Kirche und von Menschen, die mitfühlend Anteil nehmen wollen am Tod Ihres Angehörigen und denen es ein Bedürfnis ist, Ihnen dies zu zeigen.

Aussegnung am Sarg im Sterbehaus oder in der Leichenhalle:
Zu den festen Bestattungsriten der Kirche gehört die Aussegnung, zu der sich die Angehörigen, Verwandten und Freunde um den Leichnam der/s Verstorbenen versammeln. Diese Andacht soll den Übergang der/s Verstorbenen in Gottes Hände symbolisieren und den Hinterbliebenen Trost spenden. Jeder ist vor Beginn und nach Beendigung der Feier eingeladen, den Sarg mit Weihwasser zu besprengen, um einerseits an die Taufe der/s Verstorbenen zu erinnern, die ein Leben in der Gnade Gottes ermöglichte und nun ihre Vollendung finden möge. Andererseits bedeutet die Besprengung mit Weihwasser auch eine persönliche Segnung des Leichnams als Ausdruck meiner Hoffnung und Wunsches auf ewiges Leben für sie/ihn.

Umrahmt von berührenden Liedern spricht der Priester Gebete und Segensworte über den Verstorbenen und seinen Leichnam. Im gemeinsamen Gebet aller Anwesenden legen wir die Seele der/s Verstorbenen in Gottes Hände und bitten um Barmherzigkeit für das, was in deren/dessen Leben der Vergebung bedarf.

Gemeinsames Beten des Sterberosenkranzes / Empfang der Beichte:
Wenn jemand aus unserer Mitte gestorben ist, dann gehört das Gebet für ihn zu den wichtigsten Vollzügen unseres Glaubens. Es ist sozusagen das unsichtbare Band über den Tod hinaus. Seit langer Zeit kennt die Kirche darum das Gebet des Sterberosenkranzes. Im Beten der schmerzhaften Geheimnisse Christi, die er zum Heil und zur Rettung der Menschheit auf sich nahm, betrachten wir den erlösenden Weg Jesu ans Kreuz, den er für Ihren Angehörigen gegangen ist und legen das Leiden und Sterben des Verstorbenen selbst darin hinein.

Rückmeldungen bestätigen immer wieder, wie gut das gemeinschaftliche Beten tat und in der Bewältigung der Trauer half.
Der Rosenkranz endet mit dem Gebet für die bereits verstorbenen Angehörigen, allgemein für die Armen Seelen sowie um eine gute Sterbestunde für uns selbst.

Es gibt Vorbeter in unser Pfarrei, die diesen Dienst übernehmen, um die Hinterbliebenen zu unterstützen.
Üblicherweise wird der Sterberosenkranz im Anschluss an die Aussegnung in der (Stadt-) Pfarrkirche gebetet.
Währenddessen haben Sie Gelegenheit auf Wunsch das Bußsakrament zu empfangen, was sehr empfohlen wird. Manchmal sind Dinge in der Beziehung zum Verstorbenen offengeblieben, die nicht mehr geklärt werden konnten. In der Beichte legt man alles in Gottes Hände, bittet um Vergebung, um versöhnt Abschied nehmen zu können und um auch den inneren Frieden zu finden.

Hl. Requiem (Totenmesse)
Höchster Ausdruck und Liebesdienst unseres Glaubens für eine/n Verstorbene/n ist die Feier der Heiligen Messe in der (Stadt-) Pfarrkirche als den Mittelpunkt unserer Pfarrei als eigentliche Abschiedsfeier. Die Kirche versammelt sich mit den Angehörigen und Trauernden, um eine/n aus ihrer Mitte Gott anzuempfehlen und um ihr/sein ewiges Seelenheil zu beten. Sie tut dies in jener höchsten gottesdienstlichen Feier, die Tod und Auferstehung Jesu sakramental gegenwärtig setzt: die Messe. Warum ausgerechnet eine Messe? Weil in ihr der gekreuzigte und auferstandene Herr gegenwärtig wird. In seine Hände legen wir auch das Leben, Sterben und den Tod unserer/s Verstorbenen mit der Bitte, dass er sie/ihn durch seine österliche Kraft aus dem Dunkel des Todes ins ewige Leben führe, Sünde und Schuld vergebe, die Seele ins Himmelreich aufnehme und dem Leib am jüngsten Tag Anteil an der Auferstehung gebe.
Die Kirche nennt diese besondere Messe deshalb „Requiem“ in Anlehnung an das erste Wort des Eingangsverses: Requiem aeternam dona eis, Domine: Ewige Ruhe gib ihnen, Herr. Durch die Kraft ihrer Fürbitte bittet die ganze Kirche im Requiem den österlichen Herrn um die ewige Seelenruhe der/s Verstorbenen bei Gott.
Eine in diesem Sinne würdevolle kirchenmusikalische Gestaltung vertieft auf berührende Weise dieses Anliegen. Lassen Sie sich dazu von Hr. Stadtpfarrer und Hr. Pfarrvikar beraten.
Auf Wunsch können Sie sich als Angehörige gerne als Lektoren einbringen, indem Sie die Lesung und die Fürbitten vortragen.

Der letzte irdische Weg – das letzte Geleit / Beisetzung
Im Anschluss ziehen wir als Trauergemeinde angeführt vom Kreuz zum Friedhof, um die Bestattung im Glauben an die Auferstehung zu vollziehen. Dieser Trauerzug bildet den Anfang der letzten Ehre für die/den Verstorbene(n), der vom großen Trauergeläut der jeweiligen Pfarrkirche begleitet wird.
An der Leichenhalle findet eine kurze Statio mit abschließenden Gebeten statt, dem der Weg zum Grab folgt. Mit der Beisetzung in der Hoffnung auf ewiges Leben und im Zeichen des Kreuzes Christi nehmen wir Abschied und empfehlen die/den Heimgegangene(n) den barmherzigen Händen Gottes an.

Bestellung von Hl. Messen / Messstipendien
Die Liebe zum Verstorbenen hört mit dem Tod nicht auf. Sie bleibt bestehen, wird anders, aber nicht weniger intensiv. Ein Ausdruck dafür, den die Kirche kennt und empfiehlt, ist die Bestellung von sog. Messstipendien. An Geburtstagen, Sterbetagen oder sonstigen wichtigen Tagen im Leben des Verstorbenen ist es Angehörigen ein großes Anliegen gemeinsam seiner/ihrer zu gedenken und neben dem Grabbesuch die Hl. Messe für sie/ihn mitzufeiern.
Im beiliegenden Formular der entsprechenden Pfarrei haben Sie die Möglichkeit eine Intention aufzugeben, an das jeweilige Pfarramt zu senden oder direkt Hr. Stadtpfarrer zu übergeben. Der Betrag von 5 € pro Messstipendium ist nicht als Bezahlung oder Wertigkeit einer Messe zu verstehen (das Kreuzesopfer Christi ist mit keinem Geld dieser Welt aufzuwiegen), sondern als Gabe und Spende zugunsten des Altares, an dem die Messe für Ihren verstorbenen Angehörigen gefeiert wird.